Befristung von Arbeitsverträgen: EuGH soll Vereinbarkeit mit EU-Recht prüfen

31-MAY-10

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll sich mit der Frage beschäftigen, ob das deutsche Befristungsrecht mit europäischem Recht vereinbar ist. Dies hat das Kölner Landesarbeitsgericht (LAG) entschieden und dem EuGH eine Reihe von Fragen zur Auslegung des § 5 Nr. 1 der europäischen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge vorgelegt. Im Wesentlichen geht es um die Zulässigkeit von Kettenbefristungen im öffentlichen Dienst.

Die Fragen betreffen laut LAG insbesondere § 14 Absatz 1 Satz 2 Nr. 7 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, mit dem öffentlichen Arbeitgebern erlaubt wird, Arbeitnehmer befristet zu beschäftigen, wenn diese aus Haushaltmittel vergütet werden, die für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind und die Arbeitnehmer entsprechend beschäftigt werden. Hinterfragt wird auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu diesem Gesetz.

Das LAG Köln misst den Antworten des EuGH Bedeutung für eine Vielzahl befristet beschäftigter Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bei. Darüber hinaus werde die Entscheidung der Luxemburger Richter auch generell Auswirkungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge haben.

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 13.04.2010, 7 Sa 1224/09